LI 109, Sommer 2015
Rätsel der Grausamkeit
Von Unmenschlichkeit und FreiheitElementardaten
Genre: Essay
Übersetzung: Aus dem Französischen von Markus Sedlaczek
Textauszug: 12.203 von 70.162 Zeichen
Textauszug
Es ist ungenügend, ja sogar irreführend, von Gewalt zu sprechen, ohne die Vielfalt der Situationen, in denen sie, und der Gründe, warum sie in Erscheinung tritt, zu bedenken. Vor allem aber die Vielfalt ihrer Existenz überhaupt. Es gibt Formen der Gewalt, die eine Antwort auf Überlebensnotwendigkeiten sind, andere sind eine Antwort auf Forderungen nach Gerechtigkeit und Würde. Es gibt eine Gewalt, die Widerstand gegen Unterdrückung ist, und eine Gewalt, die mit der Gerechtigkeit Hand in Hand geht. Im Gegensatz dazu gibt es eine Gewalt, die Vernichtung und Erniedrigung bedeutet. So ist im Fall der Texte des Marquis de Sade die dort beschriebene Gewalt reine Gewalt, brutale Aggression ohne weiteren Grund als den der Beherrschung, die sie sichert, und der Lust, die sie verschafft. Sie scheint Ausdruck purer Grausamkeit zu sein – in der Fiktion natürlich, aber in der Fiktion als Projektion einer möglichen Welt. Wir stehen hier vor einem der großen Rätsel unserer Gattung: dem grausamen Tier. Wir müssen uns mit diesem Rätsel konfrontieren; unser phylogenetisches Erbe befragen; verstehen, wie unsere Kulturen sich daran angepaßt und versucht haben, eine Antwort darauf zu finden; und wir müssen uns fragen, warum all unseren Verboten, unseren Weisheiten und religiösen oder moralischen Geboten zum Trotz immer noch das Schlimmste droht.
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Mangel an Empathie
Jenseits der Grausamkeit im Sinne von Nietzsche oder von Artaud (wobei sie bei letzterem metaphorisch genannt werden kann) stellt sich die Frage der Grausamkeit im üblichen Sinne: die Frage einer Grausamkeit, die an unseresgleichen oder an anderen Lebewesen mit dem ausdrücklichen Willen begangen wird, sie leiden zu lassen.12 Diese Grausamkeit hat weder etwas Erzieherisches noch etwas Ästhetisches an sich. In ihr kommt die dunkelste, ernüchterndste Seite unserer Gattung zum Ausdruck. Mit ihr verbindet man Begriffe wie Greueltat oder Grauen. Ihre Ungeheuerlichkeit beruht vor allem auf dem unbegreiflichen Mangel an Empathie, den sie voraussetzt, sowie auf einer anderen Ebene darauf, daß sie jeglicher, und sei es nur indirekten Existenzberechtigung und jeglichen höheren – oder auch nur mutmaßlich höheren – Zwecks entbehrt. Inwiefern ist sie dann möglich? Wie ist es möglich, daß der Mensch anderen Menschen unerträgliche – physische oder psychische – Leiden zufügt, ohne daß dies irgendeinem funktionalen Zweck seiner Gattung entspricht? Warum trifft dies im Universum der Lebewesen auf uns als einzige zu? Wir wissen keine Antwort auf dieses Rätsel.13 Es treibt uns um als das schlimmste aller Spezifika unserer Ausnahmestellung. Das sprechende Tier ist auch das grausame Tier. Das Tier, das über Selbstbewußtsein verfügt, ist auch dasjenige, welches wollen kann, daß seinesgleichen unerträglich leiden. Man hat über die menschliche Gewalt zahlreiche Hypothesen aufgestellt, die auf Arbeiten über die Evolution, über Tiergesellschaften, über die Ergebnisse der Neurowissenschaften oder der Psychologie der Triebe beruhen. Nur wenige Untersuchungen betreffen jedoch die Grausamkeit als solche. Wir erkennen immer besser, was wir mit den anderen Gattungen gemeinsam haben und was uns von ihnen unterscheidet. Wir haben dann den Eindruck, daß die Fähigkeit zu extremer Grausamkeit zum Gepäck dieser Unterscheidung gehört; daraus wäre zu schließen, daß sie eng mit ihr verbunden ist. In diesem Fall müßte man auch sagen, daß sie zum „Eigenen des Menschen“ gehört und daß diese Eigenschaft der Unmenschlichkeit zum Kernbestand der Menschlichkeit gehört.
Definition und Formen
Wie kann man Grausamkeit definieren? Sie ist nicht einfach eine Form von Gewalt unter anderen. Sie stellt eine Intensivierung der Gewalt selbst dar. Sie ist Gewalt in der Gewalt. Es gibt, wenn man so sagen kann, Arten offener Gewalt im eigentlichen Sinne: loyale Kämpfe für eine Sache, spontane Antwort auf eine Aggression oder Schlagabtausch bei einem Ehrenhandel. Das kann Brutalität, Beleidigungen, Situationen der Beherrschung beinhalten; auch Blutvergießen, Tote. Diese Brutalität ist jedoch keine Grausamkeit; sie will zuallererst den Sieg. Die Grausamkeit fängt mit dem Willen an, den Gegner durch physischen Schmerz leiden zu lassen und ihn über den Sieg hinaus durch Erniedrigung in Verzweiflung zu stürzen. Die Grausamkeit zeigt den leidenschaftlichen Willen an, die Menschlichkeit des anderen zu vernichten; ja mehr noch: die Grenze der Menschlichkeit selbst zu negieren, zu behaupten, daß der andere Mensch nicht meinesgleichen sei, den anderen als Nicht‑Menschen zu erschaffen. Nicht als Tier, nicht einmal als Sache. Damit wäre aber wenig gesagt und das Ganze immer noch schlecht ausgedrückt. Denn die Grausamkeit in dieser Negierung erhält das Band aufrecht, das diese zerreißt. Sie erhält es aufrecht, um ihre eigene Herrschaft auszuüben. Sie negiert es, um jede Möglichkeit von Wiedererkennung oder Anerkennung auszuschließen. Die Grausamkeit wählt die Unumkehrbarkeit; sie will die Unversöhnlichkeit. Eben darin besteht ihr Rätsel.
Angesichts extremen Leidens fehlt uns die Sprache; oder vielmehr: Sie bleibt leer. Der Folterknecht begibt sich in den Bereich einer Faszination, die zum Schweigen verdammt. Er weiß, daß er seine eigene Menschlichkeit negiert. Nicht einmal die Vergebung seiner Opfer könnte sie ihm zurückgeben. Er fährt im Grauen fort, um jede Möglichkeit einer anderen Welt zu verhindern und um auch dann weiter existieren zu können, wenn er in sich selbst seinen eigenen Leichnam produziert hat. Er ist zu dem geworden, was er dem anderen aufzwingen wollte: weder Tier noch Ding noch menschliches Wesen. Das hat keinen Namen. Denn der Folterknecht hat auch die Sprache getötet, was er will, ist nicht das Wort, sondern den Schmerzensschrei, er hat das Gemeinsame negiert, er hat den Pakt gebrochen, der jede Rede an die Anerkennung der Würde des anderen bindet – des anderen insofern, als er Antwort zu geben vermag, was allein der Tod unterbindet. Das Rätsel bleibt unangetastet.
Wie wir sagten, ist es wichtig, daß man nicht in jedem Gewaltakt Grausamkeit voraussetzt. Diese Vorsichtsmaßnahme genügt jedoch nicht. Denn auch die Grausamkeit selbst kennt mehrere Arten. Man könnte zum Beispiel zwischen folgendem unterscheiden: das Herausreißen des Herzens beim Opferritus der Azteken; die Zerstückelung von Königsmördern im Frankreich des Ancien Régime; die Folter an politischen Opponenten; das Lynchen von Fremden in Situationen sozialer Unsicherheit; oder das, was die Gefangenen der nationalsozialistischen oder stalinistischen Lager zu erdulden hatten: Hunger, Krankheiten, Kälte, Erniedrigungen – und Hinrichtungen; oder schließlich die individuelle Grausamkeit eines Inhabers unbegrenzter (öffentlicher oder privater) Macht oder eines folternden Mörders.
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Wiederum ganz anders verhält es sich mit Formen der Gewalt, bei denen die Grausamkeit entweder als Mittel zur Informationsbeschaffung oder zur Einschüchterung verwendet wird oder bei denen sie zum Zwecke der Ausschließung, der Bestrafung oder der Auslöschung institutionell organisiert wird, ohne auf einer – religiösen oder juridischen – Kodierung zu beruhen, die sie in eine Art intentionale Neutralität hüllen oder ihr die Stringenz und die Notwendigkeit einer übermenschlichen Ordnung verleihen würde. Es lassen sich hier zwei Hauptformen unterscheiden: die Folter, der Individuen unterzogen werden, um Informationen über die gefolterte Person selbst oder ihre – unterstellten – Komplizen zu erhalten; und, auf einer anderen Ebene, jenes Leiden, das ganzen Gruppen auferlegt wird, sei es aus Gründen ihrer ethnischen, sozialen, sexuellen oder religiösen Identität oder aufgrund politischer Zugehörigkeit. Die individuelle Folter, um die es hier geht, ist vor allem instrumenteller Natur; sie zielt auf Informationsgewinnung in einem bewaffneten Konflikt, einer kriminalpolizeilichen Untersuchung oder in einer Umsturzsituation (sie unterscheidet sich also von der Folter inquisitorischen Typs, die im Rahmen einer Repräsentation der Wahrheit stattfindet, welche als religiöses Dogma anerkannt werden soll).
Diese „professionelle“ Folter kann aber dennoch nicht neutral bleiben, denn durch das direkte Gegenüber von Folterer und Gefoltertem führt sie eine Subjektivierung der Leidensbeziehung ein. Insofern erreicht die Grausamkeit hier eine neue Stufe: die der expliziten Intention, den anderen leiden zu lassen oder zu erniedrigen. Sie ist nicht mehr eine Dimension eines symbolischen Prozesses oder eines juristischen Verfahrens, sondern ein Mittel zur physischen und psychischen Vernichtung. Worauf der Folterer im gefolterten Körper abzielt, ist das Wesen des Gequälten; was er will, ist die – gleichwohl unmögliche – Negation seiner Freiheit. Diese abgründige Ohnmacht bestimmt das Maß beziehungsweise die Maßlosigkeit der Verbissenheit, mit welcher der Folterknecht zu Werke geht. Diese Grausamkeit versteckt sich selbst dann noch hinter ihrem technischen Alibi, wenn sie weiß, daß es falsch ist. Jenseits davon beginnt der Wahnsinn. Der Folterer hält sich inmitten all seiner Gewalt jedoch für rational (wirkungsvoll und motiviert).
Eine solche Rationalität wird auch von der systematischen und kollektiven Verwaltung des Leidens in Internierungsinstitutionen verlangt, von der Zwangsarbeit bis hin zur Massenexekution. Diese organisierten Formen sind typisch für die nationalsozialistischen Vernichtungslager oder für Arbeitslager unter Extrembedingungen wie im Falle des Gulag, der ebenfalls massenhaft Vernichtung produziert, ohne daß dies von den dafür Verantwortlichen anerkannt werden würde – oder auch nur könnte. Kein Diskurs spricht davon; das bleibt uneingestehbar. Gleichwohl geht es darum, zu töten, indem man leiden läßt: durch Hunger, Kälte, Krankheit, Erschöpfung, Erniedrigung. Dem Arbeitslager – ob nun im Falle der Nazis16 oder in dem des Gulag17 – wird eine Legitimität zugeschrieben: Gewährleistet werden soll entweder eine industrielle Produktion (Waffenfabriken, chemische oder andere Produkte) oder die Umgestaltung einer bestimmten Umgebung (Bau, Rodung, Planierung). Das Lager – das häufig der Herrschaft von Ganoven überlassen wird – ist jedoch vor allem ein Raum der Qual und des Todes. Wir haben es hierbei mit einer Aggression in großem Maßstab gegen Bevölkerungsgruppen zu tun, die durch ihre Zugehörigkeit definiert werden, sei diese nun ethnischer, politischer oder sozialer Natur („deklassierte Elemente“ in der Diktion der Gulag‑Kommissare). Die Produktivität der ausgeführten Arbeit beträgt beinahe null. Die Arbeitstätigkeit ist vor allem dazu gedacht, den Gefangenen zu erschöpfen, wobei sie ihm gerade soviel Lebenskraft läßt, daß er ständig vom Tode bedroht ist. Wie Günther Anders formulierte, lautet der Zweck des Lagers: „systematische Leichenherstellung“.18 Das Konzentrationslagersystem will den Tod, aber es will ihn langsam und voller Verzweiflung; es läßt ausreichend leben, um das Bewußtsein von der Nichtigkeit des Lebens aufrechtzuerhalten. In dieser Dimension ist diese Institution der Gewalt in der Gewalt einzigartig in der Menschheitsgeschichte. Die einzig vergleichbare Realität in der Vergangenheit war vermutlich die Sklaverei, oder eher: bestimmte Formen der Sklaverei (wie zum Beispiel die Arbeit in den Bergwerken oder die Rudersklaven auf den Galeeren).
Bleibt noch eine Form individueller Grausamkeit, die mit der Herrschaft verbunden ist, die der Folterer ausübt oder die er sich sichert. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Grausamkeit des Herrn, der seine Sklaven mißhandelt, oder die des Tyrannen, der Oppositionelle in einer Art Privatrache20 einsperren und foltern läßt, oder um die Grausamkeit eines Mörders, der sein Opfer quält, bevor er es tötet. Wir haben es hier mit einer absichtlichen puren Grausamkeit zu tun: Keine religiösen oder juristischen Rituale; keine Situation explosiver Aggressivität; kein Wunsch, aus jemandem Informationen herauszuholen; kein ideologisches Programm, bestimmte Bevölkerungsgruppen einer „Behandlung“ zu unterziehen oder zu verfolgen – sondern der Wille, jemanden leiden zu lassen, aus Haß auf den Gegner oder zur rein pathologischen Befriedigung (wobei diese Pathologie in das Kapitel der psychiatrischen Herangehensweise gehört).
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